Einreise Dänemark – Phase 3

Einreise nach Dänemark danach erlaubt für:
- Vollständig geimpfte Personen (2 Wochen nach der Zweitimpfung bzw. bei Johnson & Johnson 2 Wochen nach der Impfung / Die letzte Impfung darf zudem bei der Einreise maximal 180 Tage alt sein) ohne Testpflicht und ohne Quarantänepflicht in Dänemark; hierbei gilt der vollständige Nachweis zu erbringen, also Name, Geburtsdatum, Name des Impfstoffes (nur von der EMA zugelassener Impfstoff, somit Pfizer, Biontech, Johnson & Johnson, Moderna oder Astra Zeneca) sowie das Datum der ersten und zweiten Impfung
- Minderjährige, nicht geimpfte Kinder sind bis 15 Jahre von der Testpflicht und auch von der Quarantänepflicht ausgenommen, ab dem 15. Lebensjahr ist ein maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test (offizielle Teststelle, kein Selbsttest!) vorzulegen
- Personen mit festem Wohnsitz in Schleswig-Holstein ohne Quarantänepflicht, ein maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test (offizielle Teststelle, kein Selbsttest!) ist vorzulegen
Personen aus deutschen Bundesländern ohne Quarantänepflicht, wenn das Bundesland eine Inzidenz von unter 50 aufweist (gelbe Kategorie) - Personen aus deutschen Bundesländern mit zehntägiger Quarantänepflicht, wenn das Bundesland eine Inzidenz von über 50 aufweist (orange Kategorie / Ausnahme: Schleswig-Holstein)
Aktuell gültige Regelungen für DK auf Deutsch:
https://en.coronasmitte.dk/rules-and-regulations/entry-into-denmark/grenzregionen