Neue Corona Regeln / 2.Stufe Niedersachsen
In Niedersachsen ist „Beherbergung zu touristischen Zwecken“ auch auf Booten ab 11.5. wieder erlaubt. Link zum Bericht
Quelle: Kreuzer-Abteilung
In Niedersachsen ist „Beherbergung zu touristischen Zwecken“ auch auf Booten ab 11.5. wieder erlaubt. Link zum Bericht
Quelle: Kreuzer-Abteilung