Bekanntmachung für Seefahrer (T)36/20, 20.4.2020
Deutschland.Nordsee.Deutsche Bucht.Innere Deutsche Bucht, Sportboothäfen an der Nordseeküste Schleswig-Holstein geschlossen. Gültig 20.4. bis 3.5.2020
Nachrichtlich:
(Bitte selbst kostenfreies Elwis-Abo einrichten, siehe: Links)
Gem. §6(3),8. und §13(2)der Ersatzverkündung (§60 Abs. 3 satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirius SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung), verkündet am 18.04.2020, hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) des Landes Schleswig- Holstein verfügt, dass sämtliche Sportboothäfen bis zum 03.05.2020 in Schleswig- Holstein geschlossen bleiben. Das bezieht sich nunmehr auf die Sportboothäfen an der gesamten Nord- und Ostseeküste.
Das heißt im Einzelnen:
Übernachtungen in Sportboothäfen sind verboten.
Gastlieger in Sportboothäfen sind unzulässig.
Sämtliche Versorgungseinrichtungen, wie sanitäre Einrichtungen, Strom, Wasser sind geschlossen und nicht verfügbar.
Ein Ein- oder Auslaufen von Booten in oder aus Sportboothäfen ist nicht zulässig.
Winterlagerarbeiten sind nur im Rahmen der geltenden Regelungen zur Kontaktvermeidung zulässig, d.h. außerhalb von Vereinsaktivitäten und ohne Zusammenkünfte z.B. in Winterlagerhallen.
Gemeinschaftliche Winterlageraktionen, z.B. zum Kranen sind unzulässig.
Gewerbliche Arbeiten in Sportboothäfen sind unter Beachtung der Kontaktvermeidungsregeln zulässig.
Die örtlichen Gesundheitsbehörden können weitergehende Anordnungen erlassen.