Information des Auswärtigen Amtes zur neuen Einreiseverordnung (13.5.2021, in Kraft)

Danach unterliegt Ein- bzw. Rückreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland keiner generellen Quarantänepflicht mehr. Sie entfällt danach für:
- Vollständig geimpfte Personen (die letzte erf. Impfdosis liegt min. 14 Tage zurück), mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff (Stand heute: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson)
- Von einer Covid-19-Infektion genesene Personen; als von einer Covid-19-Infektion genesene Personen gelten Personen, die vor mindestens 28 Tagen bis maximal 6 Monaten nachweisbar eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben. Dieses ist mit einem positiven PCR-Tests (offizielle Teststelle, kein Selbsttest!) nachzuweisen, der min. 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate sein darf
- Personen, die bei Rückkehr einen max. 48 Stunden alten negativen Corona-Test (Antigen mittels Schnelltest) oder einen maximal 72 Stunden alten negativen Corona-Test (PCR durch offizielle Teststelle) vorweisen können
- Kinder unter 6 Jahren, ab 6 Jahren gilt die Testpflicht wie im Punkt darüber beschrieben
- Grenzpendler und Grenzgänger