Gelockerte Beschränkungen für Bremen und Bremerhaven, 1.5.2020
Die Stadt Bremen hat mit Wirkung vom 25.04.2020 die Beschränkungen zur Eindämmung der Verbreitung des Covid-19 Virus gelockert. Die neuen Regeln gelten auch für Bremerhaven.
Danach ist der Betrieb auf sogenannten Freiluftsportanlagen wieder zulässig. Das bedeutet, Gebäude für die Unterbringung von Booten dürfen zur Nutzung der Boote geöffnet und notwendige Reparaturarbeiten durchgeführt werden.
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Darüber dürften sich vor allem Personen freuen, die im Bremer Stadtgebiet leben. Denn Gelegenheitsreisen zu touristischen Zwecken sind weiterhin nicht zulässig und Reisende aus dem Ausland sind nach wie vor verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Das gilt auch für eine Einreise von See.
Quelle: Kreuzer-Abteilung